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Besteuerung von KMU in OECD- und G20-Ländern

1 Min. LesezeitQuelle: OECD

Der OECD-Bericht über 39 Länder vergleicht steuerliche Anreize für KMU. Die Ergebnisse zur Türkei sind für Investoren besonders relevant.

Motiv zu Investitionen und Finanzen

Am 5. September 2015 veröffentlichte die OECD einen umfassenden Bericht zur Besteuerung von KMU in OECD- und G20-Ländern. Er untersucht die steuerliche Behandlung von KMU, die Gründe für besondere Regelungen sowie Steuervergünstigungen und Vereinfachungsmaßnahmen in 39 Ländern.

Zentrale Ergebnisse für die Türkei

  • Vereinfachtes Verfahren: Steuerpflichtige im vereinfachten Verfahren geben jährliche Steuererklärungen ab und müssen keine Quellensteuer-, Vorauszahlungs- oder Umsatzsteuererklärungen einreichen.
  • Umsatzsteuerbefreiung: Unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem bei Investitionsprojekten, gewährt die Türkei eine besondere Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen und Leistungen an KMU.
  • Venture-Capital-Fonds: Als Venture-Capital-Fonds zurückgestellte Beträge können vom Einkommen der Investoren abgezogen werden, sofern sie 10 % des erklärten Einkommens nicht überschreiten.
  • Business-Angel-System: 75 % der Investitionen in Frühphasenunternehmen können vom persönlichen Einkommen abgezogen werden. Für Unternehmen mit Projekten im Rahmen von Programmen des Ministeriums für Industrie und Technologie, TÜBİTAK und KOSGEB steigt der Anteil auf 100 %.

Diese Regelungen wirken sich unmittelbar auf die Kosten ausländischer Investoren aus, die Frühphaseninvestitionen und Partnerschaftsstrukturen in der Türkei prüfen.

  • Steuern
  • KMU
  • Fördermittel

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